Häufige Fragen (FAQ)

 
Grafik: Icon zum Fragenkatalog über die Kirchenentwicklung bestehend aus einem gelben Fragezeichen und einem Ausrufezeichen. Darum ist ein dunkelblauer Rahmen
>>> Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Kirchenentwicklung Mannheim.
 
 
Stand: Juli 2026
 
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Für die Mitarbeitenden besteht grundsätzlich Bestandsschutz, ggf. ändern sich die Dienstorte.
  
Beispiel: Herr Fels ist als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig und im Umfang von 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde B.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Der Sachzusammenhang ist gegeben, Herr Fels hat ab dem 01.01.2026 ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit der Kirchengemeinde N als pädagogische Fachkraft im Umfang von 16 Wochenstunden. Aus Rechtstransparenzgründen wird empfohlen, einen entsprechenden einheitlichen Arbeitsvertrag zu erstellen.
 
Beispiel: Frau Ley ist als Sekretariatskraft in der Kirchengemeinde A im Umfang von 10 Wochenstunden tätig und dort in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Gleichzeitig ist sie für die Kirchengemeinde B als Sekretariatskraft im Umfang von 5 Wochenstunden tätig, dort aber in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Da beide Tätigkeiten in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, werden diese zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis zwischen Frau Ley und der Kirchengemeinde N. Bezüglich der Eingruppierung (hier: Tarifautomatik) ist in diesem Fall das Überwiegensprinzip anzuwenden: alle Tätigkeiten sind zu sichten und nach den bekannten Grundsätzen ist die Entgeltgruppe zu ermitteln.
 
  
Beispiel: Herr Fels ist für die Kirchengemeinde A als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden tätig und für die Kirchengemeinde B als Mesner im Umfang von 6 Wochenstunden tätig.
Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Hier besteht kein Sachzusammenhang zwischen den Tätigkeiten. Ab dem 01.01.2026 hat Herr Fels bei seinem neuen Arbeitgeber, der Kirchengemeinde N, zwei getrennte Arbeitsverhältnisse. Diese sind (z.B. in Bezug auf die Eingruppierung) unabhängig voneinander zu bewerten.
 
  
Beispiel: Frau Ley ist als Sekretariatskraft im Umfang von 20 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig. Für die Kirchengemeinde B ist sie im Rahmen eines freiberuflichen Auftrages im Umfang von ca. 3 Wochenstunden als Chorleiterin tätig. Die Kirchengemeinden A und B gehen beide zum 01.01.2026 in der Kirchengemeinde N auf.
 
Die Tätigkeit als Sekretariatskraft ist eindeutig von der Chorleitungstätigkeit abgrenzbar, gleichzeitig überwiegt der wöchentliche Beschäftigungsumfang im Pfarrsekretariat deutlich. Eine Zusammenführung beider Tätigkeiten ist somit nicht erforderlich. Frau Ley wird ab dem 01.01.2026 für die Kirchengemeinde N als angestellte Sekretariatskraft arbeiten und zugleich freiberuflich als Chorleiterin.
 
  
Die Honorarverträge, die Kirchengemeinden mit Freiberuflern geschlossen haben, gehen ebenso wie sonstige Verträge im Wege der Rechtsnachfolge auf die neue Kirchengemeinde über. Ist eine Person für mehrere Kirchengemeinden freiberuflich tätig und gehen diese in derselben neuen Kirchengemeinde auf, so bestehen gegenüber der neuen Kirchengemeinde Verpflichtungen aus mehreren Verträgen. Auf die Beurteilung eines inneren Sachzusammenhangs kommt es vorliegend nicht an, da es sich nicht um Anstellungsverhältnisse handelt. Ggf. kann eine vertragliche Neugestaltung sinnvoll sein.
 
Das Musteranschreiben in der Anlage des Echos 1/25 richtet sich an Personen, die in einem Anstellungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen und ist für Freiberufler daher nicht geeignet. Wir empfehlen den Kirchengemeinden bzw. Dienststellen jedoch, auch diese Personengruppe im Blick zu behalten und in geeigneter Weise über die sie betreffenden Entwicklungen zu informieren.
 
 
  
Beispiel: Herr Fels ist als pädagogische Fachkraft im Umfang von 10 Wochenstunden für die Kirchengemeinde A tätig und im Umfang von 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde B. Zum 01.01.2026 geht die Kirchengemeinde A in der Kirchengemeinde N auf, die Kirchengemeinde B jedoch in der Kirchengemeinde O.
 
Herr Fels wird ab dem 01.01.2026 weiterhin bei zwei verschiedenen Kirchengemeinden als pädagogische Fachkraft angestellt sein und zwar mit 10 Wochenstunden für Kirchengemeinde N und mit 6 Wochenstunden für die Kirchengemeinde O.
 
 
 
  

  
Die bisherigen Meldewege werden bis auf Weiteres beibehalten.
  
Das Erzbistum Freiburg gibt vor, dass es ein Zentrale Pfarrbüro mit Außenstellen geben wird. In der neuen Pfarrei St. Sebastian sollen die Zentralbüros der bisherigen Kirchengemeinden zu Außenstellen werden. Das Zentralbüro soll am Markplatz in F1/F2 entstehen. Welche Aufgaben wo bearbeitet werden, wird noch geklärt. 
  
Die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt seit einigen Jahren stetig, wogegen die Zahl der Gebäude fast konstant geblieben ist. Das hat zum einen zur Folge, dass das Gebäudeangebot den Bedarf übersteigt. Einige Gebäude werden nur noch sehr selten genutzt. Zum anderen hat die Kirche aufgrund der geringeren Mitgliederzahlen weniger Geld zur Verfügung, deshalb kann sie nicht mehr den notwendigen Gebäudeunterhalt finanzieren. Vor allem fehlt ihr aber das Geld, um notwendige Investitionen zu finanzieren. 
 
Deshalb gehört zur Kirchenentwicklung auch, ein Immobilienkonzept zu entwickeln, das zukunftsfähig ist. Von einigen Gebäuden werden wir uns trennen müssen. Dabei ist nicht entscheidend, in welches Gebäude zuletzt am meisten Geld investiert wurde. Entscheidend wird sein, welche Gebäude die neue Pfarrei für ihr pastorales Angebot benötigt, das sich an den Bedürfnissen der Menschen auf dem Gebiet der Pfarrei orientiert.
 
Sollte es notwendig sein, Gebäude abzugeben, werden wir diese Abschiede begleiten und im Sinne eines Trauerprozesses gestalten. Jeder Abschied ist schwer, dessen sind wir uns bewusst, denn mit den Gebäuden sind oft sehr emotionale Erinnerungen verbunden.
  
Es wird nicht vom einen auf den anderen Tag einen Plan geben, was mit welchen Gebäuden geschieht, welche behalten und welche umgenutzt werden. Der Erhalt der Gebäude ist abhängig von Nutzung und steigender Kosten. Welche Gebäude deshalb anderweitig genutzt werden müssen, wird sich im Verlauf der nächsten Jahre zeigen. Es kann auch jetzt schon zu Verkäufen oder Umnutzung von Gebäuden kommen, wenn sie beispielsweise finanziell gar nicht mehr tragbar sind. 
 
Eine Übersicht zur Gebäudeentwicklung findet sich hier: 
  

  
Aktionen werden wie bisher auch vorausgeplant und finden sich in der Regel im Haushaltsplan wieder. Der Pfarreirat entscheidet über den Haushaltsplan. In diesem ist die Mittelverteilung festgelegt. Primär ist der Pfarreiökonom für die Umsetzung des Haushaltsplans verantwortlich.
  
Der Pfarreirat entscheidet über die Finanzmittel der Gemeindeteams.
  
Mittel und Zuschüsse, die in einem genehmigten Haushaltplan veranschlagt sind, werden entsprechend ausgezahlt.
  

  
Ansprechpersonen für die ökumenische Zusammenarbeit sitzen im Team Ökumene. Die ökumenische Zusammenarbeit ist auch von den Gemeindeteams vor Ort abhängig.
  
Im Team Caritas wird diese Zusammenarbeit angeschaut. Es ist schwer zu sagen, wie sich die Zusammenarbeit entwickeln wird. Dort wo es Menschen gibt, die caritativ arbeiten wollen, werden sie unterstützt. Die Caritaskonferenzen bleiben bestehen und sind fest beim Caritasverband verankert.
  

  
Der Pastoralplan beschreibt die vielfältigen Angebote der Katholischen Kirche in Mannheim. Damit ermöglicht er einen abgestimmten Einsatz knapper werdenden Ressourcen. So wird für die ab 2026 neu entstehende Pfarrei die Pastoral bewusst entwickelt. Der Plan soll sich an den Bedürfnissen der Menschen im Gebiet der neuen Pfarrei St. Sebastian Mannheim orientieren.
 
Grundlage für den aktuellen Stand des Pastoralplans sind das 2017 entwickelte Zukunftsbild und Konzepte die von Pfarrgemeinderäten, Gemeindeteams, ThementeamsTeilprojekten, Verbänden sowie weiteren Gruppierungen der Katholischen Kirche in Mannheim erarbeitet wurden.
Den Pastoralplan soll der Dekanatsrat am Ende 2024 beschließen, dann braucht es noch die Zustimmung der Mehrheit der Pfarrgemeinderäte des Dekanats. Der Pastoralplan soll dann in die Gründungsvereinbarung einfließen.
 
 
 
  
Team
Ein Team besteht aus mind. zwei Personen und ist in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim für ein bestimmtes Thema, für einen Kirchort oder für einen pastoralen Ort zuständig. In der Pfarreiratssatzung wird diesbezüglich zwischen Gemeindeteams, Kirchortteams und Kompetenzteams unterschieden. 
 
Gemeindeteam
Gemeindeteams sind Ausdruck der Verantwortung der Gemeindemitglieder für das kirchliche Leben in den Sozial- und Nahräumen der Pfarrei. Basis ihrer Arbeit sind die pastoralen Grunddienste (Verkündigung, Liturgie, Caritas, Gemeinschaft), in denen sich christliche Gemeinde verwirklicht. Sie richten ihre Arbeit an der Gesamtstrategie und Vorgaben der Pfarrei aus, mit der ein verbindlicher Rahmen beschrieben wird. 
 
Kirchortteams
Teams, die (nur) an einem Kirchort bzw. pastoralen Ort wirken; z.B. Kindertagesstätte, Ostergarten, Seniorenheim,…
 
Kompetenzteam
Teams aus Hauptberuflichen und/oder Ehrenamtlichen mit spezifische Aufgaben im Bereich von Pastoral, Bildung oder Caritas, die die ganze Pfarrei betreffen, also über einen Kirchort bzw. pastoralen Ort hinauswirken: z.B.: Firmung, Jugend, Familie, Trauer,…
  

  
Ab 2026 ist ganz Mannheim eine einzige neue Pfarrei – so die Vorgabe aus der Erzdiözese Freiburg. Ziel ist es unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen der Erzdiözese die Kirche in Mannheim als neue Pfarrei in Pastoral, Struktur, Qualität, Service und Menschennähe zukunftsfähig zu gestalten.
  
Im Rahmen der Kirchenentwicklung wurde bereits 2017 das Zukunftsbild Stadtkirche Mannheim entwickelt. Es wurde vom Dekanatsrat beschlossen und von Dekan Karl Jung in Kraft gesetzt. Weiteres dazu findet sich im Zukunftsbild der Kirchenentwicklung Mannheim. 
 
  

  
In der neuen Pfarrei wird es Teams geben, die für verschiedene pastorale Themen, wie zum Beispiel Familien oder Trauer, zuständig sind. Die Teams haben die Aufgabe, ihr Thema in der gesamten Pfarrei zu koordinieren und dabei die Angebote vor Ort zu vernetzen. Für bestimmte Themen wird es Themenkirchen geben. Das sind Kirchen, die dem Thema besonders angepasst sind. Das heißt aber nicht, dass das Thema nur dort stattfindet und auch nicht, dass die Gemeinde vor Ort dort keinen Platz mehr hat.